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FAQ - Frequently Asked Questions

Du erreichst uns telefonisch am Besten in der Zeit montags bis freitags von 12.00 – 18.00 Uhr.

Montags haben wir viele Fahrzeuge zur Begutachtung durch den TÜV-Hanse und unsere Kundenfahrzeuge Priorität.
Es kann daher vorkommen, dass Du telefonisch niemanden erreichst. Wir bitten dies zu entschuldigen und versuchen Dichg
wenn Deine Rufnummer übertragen wurde, zurückzurufen.

Bitte benutze hierfür das Anfrageformular. Du findest dies auch im Hauptmenü unter „Eintragungen“ –> „Formular“.

Nein.
Briefkopien oder Kopien von Eintragungen sind keine rechtliche Grundlage für eine erneute Begutachtung und dürfen daher nicht verwendet werden.

Wenn Dein Fahrzeug keine technischen Änderungen wie eine geänderte Auspuffanlage, Software, Turbolader, oder ähnliches aufweist, kannst Du eine Downpipe mit einem geprüften Kat (E-Prüfzeichen) und einer Verwendungsliste in derer Dein Fahrzeug aufgelistet ist, ohne weitere Begutachtung verbauen.

Für eine legale Begutachtung nach §19.2 / §21 StVZO (diese ist erforderlich wenn Du oben genannte Bauteile geändert hast) eines geänderten Austauschkatalysators, ist ein Nachweis / Gutachten über die Abgasnorm in Verbindung mit dem getesteten Motor / Turbo / Software / etc. erforderlich. Ein Hinweis auf der Homepage des Verkäufers (… erfüllt Euro 3 oder Euro 4, etc.) oder ein E-Prüfzeichen auf dem Katalysator, sind nicht ausreichend. Der Verkäufer muss hier eine Verwendungsliste oder das ECE-Gutachten mitliefern. Nur so können wir prüfen, ob Dein Austauschkatalysator für Deinen Umbau getestet wurde und ob er die erforderliche Abgasnorm erfüllt.

Sollte ein Austauschkatalysator ohne Zulassung verbaut werden, so erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges.

Wir empfehlen unseren Kunden das Fahrzeug auf einem Trailer anzuliefern. In diesem Fall benötigst Du keine weiteren Kennzeichen. Solltest Du dennoch auf eigener Achse anreisen wollen, so gilt folgendes:

Sollte das Fahrzeug angemeldet sein, so darf das Fahrzeug nicht mit Kurzeit- oder Roten Händlerkennzeichen gefahren werden. Dies wäre eine Doppelzulassung/ -versicherung und kann mit erheblichem Bußgeld und Punkten bestraft werden. Wir empfehlen hier die normalen Kennzeichen anzubringen und unsere Terminbestätigung den Beamten bei einer Kontrolle vorzulegen. Sollten die Polizeibeamten dennoch Zweifel haben, so mögen sie bitte eine Mängelkarte ausstellen, welche wir dann in Verbindung mit der Begutachtung bei unserem Termin erledigen werden.

Sollte das Fahrzeug abgemeldet sein, so kannst Du Deine roten Händlerkennzeichen (06er) verwenden. Kurzzeitkennzeichen (04er) sind nur noch möglich, wenn die TÜV-Fahrt im selben oder angrenzendem Zulassungsbezirk stattfindet, in der auch die Zulassungsbehörde liegt. Solltest Du Deinen Zulassungsbezirk für eine Abnahme verlassen müssen, so kann Deine Zulassungsstelle eine Ausnahme nach §47 FZV erteilen, mit welcher Du dann auch in andere Zulassungsbezirke fahren darfst*. Die Fahrstrecke (Wohnort und Zielort) vermerkt die Zulassungsstelle dann in dem Fahrzeugschein.

Die beiden genannten Kennzeichen sind nur zulässig, sollte das Fahrzeug abgemeldet oder außerhalb des Saisonbereichs (wenn Saisonkennzeichen vorhanden) liegen.

* Diese Aussage teilte uns das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur am 09.04.2015 schriftlich und telefonisch mit!

Sollten Sie weitere Fragen haben, benutzen Sie gerne unser Kontaktformular oder
rufen Sie uns unter 04102 77 89 140 an.